Die Adressabfrage bei Kreditkarten ist gemäss AGB von den Payment Service Providern obligatorisch.
In diesem Beispiel ein Zitat aus den AGBs von SIX:
"Im Distanzgeschäft hat der Vertragspartner bei jeder Abrechnung über das System den Namen, den Vornamen und die Wohnadresse des Karteninhabers sowie die Kreditkartennummer und das Verfalldatum der Kreditkarte einzuholen und zu prüfen."
Wir können auch für alle anderen Zahlungsmittel die Adressabfrage im Widget als obligatorisches Feld definieren.
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