Wenn du deinen UnterstützerInnen ein Opt-In für E-Mail-Marketing anbietest, ist es wichtig, dass UnterstützerInnen über die Nutzung der Daten aufgeklärt werden, bevor diese erfasst werden.
Achtung: Gesetze und Anforderungen zur Einhaltung des Datenschutzes können sich im Laufe der Zeit ändern. Vereine und Organisationen sind für die Einhaltung aller Vorschriften selbst verantwortlich und sollten sich für spezifische, auf ihre Situation zugeschnittene Ratschläge an ihren Rechtsbeistand oder die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden. RaiseNow haftet nicht für etwaige Verstösse.
Organisationen mit Sitz in der Schweiz (nDSG)
Gemäss dem neuen Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) Art. 19 oder Art. 60 ist es für alle Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder kontrollieren, verpflichtend:
- Einen Link zu ihren Datenschutzbestimmungen bereitzustellen
- Angabe zur Erklärung des Zwecks der Datenerhebung
- Hinweis auf die Widerrufbarkeit der Einwilligung
- Das Kontrollkästchen für das Opt-in darf nicht vorausgewählt werden
- Optional: Hinzufügen eines Links zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
Eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung kann gebusst werden. Die stets aktuelle offizielle Seite zum Bundesgesetz über das Datenschutzgesetz (DSG) findest du hier.
Organisationen mit Sitz in der EU (DSGVO)
Gemäss der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO Art. 6 Abs. 1a) ist es für alle Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder kontrollieren, verpflichtend:
- Einen Link zu ihren Datenschutzbestimmungen bereitzustellen
- Angabe zur Erklärung des Zwecks der Datenerhebung
- Hinweis auf die Widerrufbarkeit der Einwilligung
- Das Kontrollkästchen für das Opt-in darf nicht vorausgewählt werden
- Optional: Hinzufügen eines Links zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
Eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung kann gebusst werden. Die stets aktuelle offizielle Seite zur Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) findest du hier.
Wie aktiviere ich die notwendigen Einstellungen?
Nachdem du dich im Hub eingeloggt hast (klicke auf hub.raisenow.com), klicke in der linken Spalte auf "Touchpoint-Lösungen" und dann auf "Neuen Touchpoint erstellen" oder "Bearbeiten" bei einem bestehenden Touchpoint. Aktiviere bei "E-Mail-Marketing" den Umschalter wie im Screenshot gezeigt:
Beschreibung:
Beschreibe kurz, wofür dein Unterstützer seine Zustimmung erteilt.
Details:
Du kannst den vorausgefüllten Textblock nutzen oder ihn nach deinen Bedürfnissen anpassen. Bitte stelle in jedem Fall sicher, dass der Text den Anforderungen und der Gesetzgebung entspricht. Hier findest du die Anforderungen für die Schweiz und die Anforderungen für die EU.
Link zur Datenschutzrichtlinie:
Es ist obligatorisch, einen Link zur Datenschutzrichtlinie deines Vereins anzugeben. Sobald dieses Feld ausgefüllt ist, wird automatisch der folgende Text in deiner Touchpoint Lösung angezeigt:
Wenn du eine andere Nachricht schreiben möchtest, kannst du dieses Feld auch leer lassen und den Link zu eurer Datenschutzrichtlinie in den Abschnitt "Details" aufnehmen. Mit dem folgenden Codeschnipsel kannst du die URL klickbar machen:
[link text](url)
Ersetze "link text" durch eine Beschreibung oder die URL der Datenschutzrichtlinie und "url" durch die URL der Datenschutzrichtlinie.
Vergiss nicht, deine Touchpoint-Lösung zu speichern und zu veröffentlichen oder erneut zu veröffentlichen.
Oft gestellte Fragen zum Thema
Für welche Touchpoint-Lösungen ist die Funktion relevant?
Diese Funktion betrifft nur Touchpoint-Lösungen, wo Daten gesammelt werden. Wenn Du also “TWINT QR Pay” nutzt, ist das Update für dich nicht relevant.
Wo finde ich das Feld “E-Mail Kommunikation”? Was mache ich, wenn ich es nicht sehe?
Du findest das bei der Erstellung der Touchpoint-Lösung direkt unter “Personendaten erfassen”. Hier findest du einen Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wir haben keine Datenschutzrichtlinie, sind wir trotzdem von dem Update betroffen?
Das neue Gesetz betrifft alle Organisationen, die Personendaten sammeln oder speichern. Mehr Infos auf der offiziellen Seite des Bundes (Schweiz) und der Europäischen Union.
Gibt es eine Vorlage, die wir verwenden können?
Da wir selbst keine Datenschutzexperten sind und jede Organisation / jeder Verein anders mit Daten umgeht, können wir leider keine Vorlage anbieten. Es gibt aber verschiedene Vorlagen im Internet, wie z. B. hier.
Wir empfehlen, die Rechtsgültigkeit trotzdem mit einem Experten abklären zu lassen.
Könnt ihr prüfen, ob meine Datenschutzrichtlinie(n) rechtskräftig und datenschutzkonform sind?
Nein, das können wir leider nicht, da wir keine Experten in Rechtsfragen sind. Für alle aufkommenden Rechtsfragen wende Dich gerne an einen Anwalt, z.B unter: https://www.iitr.de/rechtsanwalt-dr-sebastian-kraska-datenschutzrecht
Was muss ich jetzt tun?
Falls Du eine Touchpoint-Lösung erstellt hast UND Du die E-Mail Marketing Option aktiviert hast, dann musst Du den Datenschutz-Link eurer Organisation ergänzen und im Feld “Datenschutzrichtlinien-URL” einfügen. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Falls ihr die Option zum E-Mail Marketing nicht nutzt, z.B weil ihr gar keinen Newsletter/Produktupdates oder Ähnliches verschickt, dann musst Du nichts tun. Dies zählt insbesondere für alle TWINT QR PAY Touchpoint-Lösungen!
Wie kann ich sicherstellen, dass der Text, der in der Touchpoint-Lösung verwendet wird, rechtskonform ist?
Wenn du eine neue Touchpoint-Lösung erstellst, dann ist das Feld “Details” automatisch mit einem rechtsgültigen Text vorausgefüllt. Falls du bei einer bestehenden Touchpoint-Lösung einen rechtsgültigen Text nutzen möchtest, kannst du im RaiseNow Hub einfach auf “Zurück zum Standardtext” klicken. Du musst danach nur noch den Link zu eurer Datenschutzrichtlinie im dazugehörigen Feld ausfüllen:
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